Quittungsblock Taxi - Joachim
Mit Quittungsblöcken sicher unterwegs!
Schon aus allgemeinem Schuldrecht, nämlich § 368 BGB, ist der Taxi- ebenso wie der Mietwagenfahrer bei der Abrechnung zur Erteilung einer Quittung verpflichtet. Das findet sich häufig auch noch einmal in der Taxitarifordnung wieder. Für Taxi- und Mietwagenunternehmer ist ferner wichtig zu wissen, dass bei Rechnungen bis 150 € brutto (Kleinbetragsrechnungen) die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden muss; es genügt, den im Bruttobetrag enthaltenen Steuerprozentsatz zu nennen.
Die Quittung bis zu 150 € braucht im Unterschied zu einer mit höherem Preis weder die Angabe des Rechnungsempfängers noch des Zeitpunkts der Leistung zu enthalten. Damit Taxiquittungen vom Finanzamt anerkannt werden, müssen sie folgende Dinge enthalten:
Name und Anschrift des Unternehmers, Ordnungsnummer des Taxis, Fahrtstrecke ( Start- und Endpunkt), Fahrpreis, Steuersatz (steht kein Steuersatz auf der Quittung, kann man gar nichts abziehen, Datum und Unterschrift des Fahrers.
Wir bieten Ihnen viele Designvorschläge für die Quittungsblöcke in verschiedenen Ausführungen. Gerne produzieren wir Sonderanfertigungen auf Anfrage. Bei weiteren Fragen oder bei Fragen zur Gestaltung, stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite - rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
Taxidrucksachen.de
Quittungsblöcke gestalten
Unsere Quittungsblöcke können Sie ganz einfach mit unserem benutzerfreundlichen Online-Editor anpassen. Ändern Sie alle Texte, Bilder und Farben nach Ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Gestalten Sie die Quittungsblöcke individuell mit Ihrem Firmenlogo, Kontaktdaten und anderen relevanten Informationen. Mit unserem Editor haben Sie die volle Kontrolle über das Design, um sicherzustellen, dass Ihre Quittungsblöcke genau so aussehen, wie Sie es möchten. Perfekt für eine professionelle und personalisierte Abwicklung Ihrer Geschäfte.
Weitere Produktinformationen
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- Bearbeiten Sie das Design mit Hilfe von unserem Editor: verändern Sie Texte, Bilder und Farben nach Ihren Wünschen indem Sie auf die Elemente klicken oder fügen Sie neue Elemente hinzu.
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Hinweis: wenn Sie weitere Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie uns gerne entweder per E-Mail: mail@taxidrucksachen.de oder rufen Sie uns einfach an unter: 0221 368 62 88.
Oft gefragt
Hier werden einige Fragen beantwortet, die in Verbindung mit unseren Quittungsblöcken entstehen können. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Was bedeutet Quittungsblock mit Durchschlag? Warum braucht man das?
Bei Quittungsblöcken mit Durchschlag wird der von Ihnen geschriebene Text zusätzlich auf ein darunter liegendes Papier geschrieben, sodass Sie anschließend dieselbe Quittung zwei Mal vorliegen haben. Das Original erhält normalerweise der Kunde, den Durchschlag verwenden Sie für Ihre Abrechnung. Verpflichtend sind Quittungsblöcke mit Durchschlag nicht aber nützlich für Ihre Steuererklärung.
Warum wird bei Quittungsblöcken mit Durchschlag die Option Nummerierung angeboten?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Rechnungen bzw. Quittungen aufsteigend nummeriert werden müssen, wenn der ausgestellte Betrag 249,99€ übersteigt. Unsere Kunden können daher selbst entscheiden, ob dieser Rahmen auf sie zutrifft.
Was bedeutet 100 Stück Quittungsblöcke a 25 Blätter zu einem Block geleimt?
Alle unsere Quittungen sind immer zu einem Block geleimt, sodass Sie nicht einzelne Zettel rumfliegen haben. Die Anzahl der Zettel pro Block hängt davon ab ob Sie einen Durchschlag benötigen. Quittungsblöcke ohne Durchschlag haben immer 50 Blatt, Quittungsblöcke mit Durchschlag immer 25 Blatt und genauso viele Durchschläge. Wenn Sie also 100 Quittungsblöcke mit Durchschlag bestellen, können Sie 2500 mal eine Quittung für Ihre Fahrgäste ausstellen.
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